Hausordnung EineWeltHaus München

Präambel

Diese Hausordnung gilt für alle Gruppen und Personen, die sich im Bereich des EineWeltHauses und seiner Außenanlagen aufhalten. Vom Trägerkreis EWH bevollmächtigte Personen sind berechtigt, die Einhaltung der Richtlinien zu kontrollieren und bei Verstößen gegen die Hausordnung, die Satzung des EWH oder /und Nutzungsverträge vom Hausrecht Gebrauch zu machen bzw. weitere Schritte einzuleiten.

Öffnungszeiten

Das EWH ist grundsätzlich – unabhängig von den Öffnungszeiten der Gastronomie „Weltwirtschaft“ – Montag bis Freitag und Sonntag von 9-23 Uhr, Samstag 9-24 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten liegende Nutzungen sind vorab schriftlich mit der Geschäftsstelle zu vereinbaren.

Raucherzonen

Es gilt im gesamten Haus ein generelles Rauchverbot Ausnahmen sind der Weltraum U09 und die Gastronomie „Weltwirtschaft.“

Zutritt von Tieren

Grundsätzlich sollen keine Tiere in das EWH und die dazugehörigen Außenanlagen mitgebracht werden. Geschieht dies in Ausnahmefällen doch, sind z.B. Hunde an der Leine zu führen.

Verzehr von Speisen und Getränken

a. Individueller Konsum: aus ökologischen Gesichtspunkten sind Nutzer/innen wie Besucher/innen des EWH aufgefordert keine Einwegverpackungen (z.B. Getränkedosen, pfandfreie Plastikflaschen) sowie Plastikgeschirr und –besteck mitzubringen.
b. Bei Veranstaltungen und Festen: Dies regelt der Raumnutzungsvertrag

Sauberkeit und Müllentsorgung

Alle Nutzer/innen und Gäste des EWH sollten das Haus und seine Außenanlage sauber halten. Selber verursachte Verschmutzungen sind umgehend zu entfernen. Der Tk EWH versucht, das Haus nach ökologischen Gesichtspunkten zu organisieren. Das setzt voraus, dass alle Besucher/innen des EWH möglichst wenig Müll produzieren und ihn unter Berücksichtigung der Mülltrennung in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen. Verpackungsmaterialien und großvolumige Gegenstände sind entsprechend zu zerkleinern. Es ist darauf zu achten, dass die Umgebung der Müllbehälter nicht verunreinigt wird und deren Deckel wieder geschlossen werden. Sperrmüll und Abfälle aus Veranstaltungen und Festen müssen von den Veranstaltern selber entsorgt werden.

Raumausstattung

Die Anordnung des Mobiliars und anderer Ausstattungselemente (z.B. Pflanzen, Bilder) im Raum sollte nicht verändert werden. Sind in Ausnahmefällen Änderungen nötig (z.B. mehr Tische und Stühle), so ist der Verantwortliche/Veranstalter verpflichtet, alles wieder an seinen ursprünglichen Ort zurückzubringen.

Lärmbelästigung

Nutzer/innen und Besucher/innen des EWH sind angehalten, Lärmbelästigungen von anderen Nutzer/innen und Anwohner/Innen zu vermeiden und die Weisungen der jeweiligen Hausmeister und Tk EWH-Mitarbeiter/innen zu beachten. Insbesondere bei Musikveranstaltungen ist darauf zu achten, dass die Fenster und Außentüren geschlossen sind.

Kinder

Kinder sind im Haus sehr willkommen. Sie sollten unbedingt die Regeln des Hauses einhalten. Eltern haften für die Schäden ihrer Kinder. Veranstalter und Eltern müssen eine Beaufsichtigung der Kinder sicherstellen.

Parkplatz und Hoftor

Seitens Nutzern/innen und Bersucher/innen des EWH besthet kein Recht auf einen Parkplatz. (Ausnahmen: Behinderte, Ein- und Ausladen). Alle Autofahrer/innen, die im Hof parken, sind aus Sicherheitsgründen verpflichtet, das Hoftor nach dem Hinein- oder Hinausfahren wieder hinter sich zu schließen.

Sicherheitsbestimmungen

Die Zufahrt sowie die Standplätze für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind stets freizuhalten. Der Tk EWH behält sich vor, bei Verstößen ohne weitere Abmahnung diese Flächen zu Lasten des Verursachers räumen zu lassen. Rettungs-/Feuerschutzvorrichtungen dürfen nicht außer Funktion gesetzt oder verändert werden. Die Vorschriften zur Brandschutzverhütung sind für jede/n Nutzer/in oder Gast verbindlich. Aufgrund feuerpolizeilicher Bestimmungen sind die Fluchtwege und alle Türen zu Veranstaltungsräumen unbedingt freizuhalten. Es dürfen dort insbesondere keine sperrigen oder brennbaren Gegenstände gelagert werden.

Aushänge/Informationsmaterial

Plakate, Veranstaltungshinweise, Flugblätter, Postkarten u.a. dürfen nur nach Genehmigung der Geschäftsstelle an den hierfür vorgesehenen Stellen angebracht/ausgelegt werden. Der Tk EWH behält sich vor, eine Auswahl zu treffen.

Haftung

Der Tk haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter/innen oder Erfüllungs- bzw.Verrichtungsgehilfen/innen. Nutzer/innen und Gäste haften für alle von ihnen verursachten Schäden, soweit sie nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für Ihre Kinder.

München, 28.06.2007