Aktuelles
Im Mai 2008 wurde das Dokument EN 15565:2008 veröffentlicht, in welchem die Mindestanforderungen an Ausbildungsdienstleistungen und Qualifizierungsprogramme von Gäste-/Fremdenführern festgelegt sind. Die nationale Norm wurde vom Technischen Komitee "Tourismusdienstleistungen" CEN/TC 329 erarbeitet, das die europäische Norm am 7. Februar 2008 annahm.
"Die Europäische Norm stellt den Ländern, Regionen und Städten frei, den Grad, Umfang und die Hauptbereiche der Ausbildungsprogramme festzulegen, vorausgesetzt, diese Programme erfüllen diese Mindestvorgaben und –anforderungen hinsichtlich der Ausbildung und Schulung von Gäste-/Fremdenführern, die ein Grundvoraussetzung für qualitativ hochwertige Dienstleistungen von Gäste-/Fremdenführern in sämtlichen Mitgliedsländern sind." (S. 4)
Gemäß der Norm soll der Gäste-/Fremdenführer befähigt werden, ein Gebiet zu repräsentieren, Besucher durch die Sehenswürdigkeiten zu führen, diese zutreffend und angemessen zu erläutern und das kulturelle Erbe nahezubringen. Er soll in der Lage versetzt werden sich differenziert auf das Publikum einzustellen. Kenntnisse der Tourismusindustrie des Gebietes, maßgeblicher Regeln und Vorschriften, Steuern und Versicherungsanforderungen sowie des Marketings und des Ausübens eines Gäste-/Fremdenführergewerbes sind zu vermitteln.
Dieses Wissen und diese Fähigkeiten vermittelt der Ausbilder sowohl theoretisch als auch praktisch durch Seminare, Vorträge, Demonstrationsführungen und Übungstouren zu den wichtigen Sehenswürdigkeiten des Qualifizierungsgebietes.
Für die Beurteilung der Absolventen werden schriftliche und mündliche Prüfungen und praktische Demonstrationen vor Ort gefordert.
Das Ausbildungsprogramm muss mindestens 600 Ausbildungseinheiten (training units, die 60 Minuten entsprechen) umfassen. Sie können neben Vorträgen und praktischen Übungen computergestütztes Lernen, Selbststudium und Hausarbeiten enthalten.
Der Anbieter der Ausbildung muss durch Unterlagen belegte Vorbildung der Auszubildenden anerkennen und darf auf individueller Basis Freistellungen von bestimmten Einheiten des Ausbildungsprogramms gewähren. (S.12)
Mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Institutes für Normung. Der Alleinverkauf des Dokumentes erfolgt durch den Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. www.beuth.de




